Wann ist der Kolping-Bus frei? (Kalender)
Die Kolpingsfamilie Viechtach ist im Besitz eines vereinseigenen Kleinbusses.
Es handelt sich dabei um einen 9-Sitzer VW-Bus, T6, Typ 7HC, Diesel, Euro6.
Der Bus wurde in erster Linie für vereinsinterne Zwecke angeschafft.
Da der Bus allerdings nicht ganzjährig von der Kolpingsfamilie genutzt werden kann,
wurde beschlossen, diesen auch an andere Vereine und Gruppierungen auszuleihen.
Hinsichtlich der dafür notwendigen Voraussetzungen wird auf die u.a. Ausleihbestimmungen hingewiesen.
Um einen Überblick zu erhalten, zu welchen Zeiten der Bus bereits reserviert ist
bzw. wann der Bus noch ausgeliehen werden kann, sind die
Reservierungszeiten in den monatlichen Kalendern
markiert.
Terminreservierungen sind aufgrund der regen Nachfrage zeitgerecht mit dem Fahrzeugwart,
Helmut Pinzl (Tel. 09942/5966) oder E-Mail an:
HelPint-online.de abzusprechen
Fotos vom Bus
Reservierungen, monatliche Kalender
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Ausleihbestimmungen zum herunterladen, (pdf)
A U S L E I H B E S T I M M U N G E N
Die Kolpingsfamilie Viechtach e.V., Körperschaft des privaten Rechts, Lackerbauerstr. 5,
94234 Viechtach, Tel. 09942/8460 ist Eigentümer und Halter des umseitigen Kleinbusses.
Dieser Bus wurde zur Erfüllung von folgenden satzungsgemäßen Zwecken angeschafft:
Jugendpflege und Jugendfürsorge, Bildung und Erziehung, Altersfürsorge, Völkerverständigung.
Es besteht auch die Möglichkeit den Kleinbus an andere, gemeinnützige und
caritative Vereine und Gruppierungen gegen Unkostenbeteiligung zu verleihen, solange die
Verwendung im Rahmen der vorgenannten satzungsgemäßen Ziele erfolgt.
Ist der Ausleiher keine juristische Person, so ist der unterzeichnende Entleiher Vertragspartner.
Der Unterzeichner versichert, dass die zum Abschluss des Vertrages erforderliche interne Zustimmung vorliegt;
andernfalls übernimmt er die persönliche Haftung für die aus dem Vertrag entstehenden
Verpflichtungen.
Bei ausnahmsweisem Verleih an Einzelpersonen gelten sämtliche vertraglichen Bedingungen analog.
1.
Auf dieser Basis überlässt die Kolpingsfamilie Viechtach dem umseitig benannten Entleiher das Fahrzeug für die angegebene Zeit zur Benutzung.Das Fahrzeug wird vollgetankt zu Beginn der Leihzeit vom Entleiher beim umseitig aufgeführten Fahrzeugwart bzw. an einem anderen vereinbarten Ort in Viechtach abgeholt und nach Beendigung vollgetankt (Diesel) wieder zurückgebracht.
Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, d.h. die Ausleihdauer überschritten,
kann eine Gebühr von 25 Euro erhoben werden.
2.
Der Entleiher verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass nur die umseitig aufgeführten Fahrer das Fahrzeug lenken.
Die Fahrer verfügen über die Fahrerlaubnis Klasse 3 (nach neuem Führerscheinrecht-Klasse B) und müssen mindestens eine zweijährige Fahrpraxis nachweisen. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen die Fahrer über 23 Jahre alt sein.
Sie verpflichtensich zu sorgfältiger Benutzung und Behandlung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist in sauberem Zustand (innen und außen) zurückzugeben.
Entstehen der Kolpingsfamilie Viechtach Reinigungskosten, so werden diese mit einer Pauschale
von 10 bis 25 Euro (je nach Verschmutzung) in Rechnung gestellt.
3.
Der Fahrer ist alleine für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und sonstiger rechtlicher Bestimmungen verantwortlich. Insbesondere für Fahrtüchtigkeit des Fahrers sowie des Fahrzeugzustands hinsichtlich Besetzung, Beladung und technischer Mängel, trägt der Entleiher bzw. Fahrer die Verantwortung.
Der Verleiher wird vonhaftungsrechtlichen Folgen jeglicher Art freigestellt.
4. Bei jedem Unfall oder anderen Schadensfällen, an dem das Kolping-Fahrzeug beteiligt ist, ist die Polizei hinzuzuziehen.
Ein Unfall mit Personenschäden ist sofort, d.h. noch während der Fahrt, der Kolpingsfamilie Viechtach telefonisch mitzuteilen.
5.
Alle auftretenden Mängel oder Beschädigungen am Fahrzeug sind sofort nach Rückkehr der Kolpingsfamilie Viechtach zu melden. Für alle Schäden ist der Entleiher der Kolpingsfamilie Viechtach schadenersatzpflichtig; Ansprüche gegen Dritte bleiben unberührt.
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert mit einer Deckungvon 100 Mio Euro pauschal(höchste Entschädigung pro Person 15 Mio. Euro).
Es bestehen eine Fahrzeug-Vollkasko-/Teilkasko-Versicherung mit 300,-bzw. 150,- Euro Selbstbeteiligung sowie ein Autoschutzbrief. Die Selbstbeteiligung bei Kaskoschädengeht zu Lastendes Entleihers.
6. Das Kilometergeld beträgt 0,25 Euro je gefahrener Kilometer. Der Entleiher trägt die Betriebskosten des Fahrzeuges (Diesel, Öl, etc.) während der Entleihzeit.
7.
Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe durch Rechnungsstellung. Der Betrag kann sofort bar bezahlt oder überwiesen werden. Falls der Rechnungsbetrag nicht innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsdatum bei der Kolpingsfamilie Viechtach eingegangen ist, ergeht eine Mahnung. Jede weitere Mahnung ist mit 2,50 Euro gebührenpflichtig.
8.
Die Ausleihbestimmungen sind Bestandteil des Ausleihvertrages. Bei Verletzung dieser Bestimmungen kann die Kolpingsfamilie Viechtach eine Zusatzgebühr von 10 Euro berechnen.
Außerdem behält sich die Kolpingsfamilie Viechtach generell und bei Verstößen das Recht vor, eine Ausleihsperre zu verhängen.
9.
Gurtanlegepflicht/Kindersitze/Warnwesten:
Der Fahrer ist verpflichtet, dass die im Bus vorhandenen Sicherheitsgurte angelegt sind. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur mitgenommen werden, wenn amtlich genehmigte Kindersitze in Verbindung mit dem Dreipunktgurt bzw. Isofix-Vorrichtung benützt werden. Warnwesten sind im Fahrzeug für zwei Personen vorhanden. Für weitere mitfahrende Personen hat der jeweilige Entleiher dafür Sorge zu tragen, dass diese ebenfalls mit Warnwesten ausgerüstet sind, sofern dies im In-bzw. Ausland gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Warnwesten sind bei Pannen oder Unfall anzulegen. Zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen bitte auch das Merkblatt des Bayer. Staatsministeriums des Innern beachten, welches im Handschuhfach liegt.
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